.

Zur Befestigung des Dorfes Steinfurth

von Heinrich Henß (+)

 

Im Mittelalter und bis ins 19. Jahrhundert hinein waren die deutschen Lande häufig von Kriegen heimgesucht, unter deren Folgen hauptsächlich das flache Land zu leiden hatte. Dazu kamen die vielen Fehden und Kämpfe der kleinen Fürsten und Herren. Der Bauer war in ständiger Gefahr, Leben und Gut zu verlieren und war allen Verwüstungen schutzlos preisgegeben. Der Bürger in der Stadt fand hinter festen Mauern sicheren Schutz. Deshalb wurden auch viele Dörfer mit einer Befestigung versehen.

Auch das durch seine Rosenzucht weithin bekannt gewordene Dorf Steinfurth war im Mittelalter befestigt. Es war zwar nicht mit dicken Mauern umgeben und hatte keine hohen Wehrtürme wie die Stadt Friedberg. Seine Befestigung bestand nur in einem tiefen, breiten Graben, der aber nicht unter Wasser gesetzt werden konnte; denn die Wetter fließt unten im Tale. Der Graben bildete die nördliche, höher gelegene Grenze des Ortes, wo heute die Schulstraße hinzieht und lief da, wo die Neugasse ist, abwärts zur Wetter. Unterirdisch führt heute ein Kanal in der Richtung des Grabens die Abwässer in den Fluß. Die ausgehobene Erde war auf der Innenseite des Grabens als Wall aufgeschüttet und mit Hainbuchen, Weißdorn, Hasel und Holunder bepflanzt. Im Laufe der Jahre hatte sich durch Verflechtung der Triebe eine undurchdringliche hohe Hecke gebildet. Die Gesamtanlage hieß „Hain“ und stand unter besonderem Schutz der Löwschen Herrschaft und der Gemeinde.

Es war bei Strafe verboten, den Hain durch Holzschlag zu beschädigen oder den Weg durch den Hain zu nehmen. Dafür waren die Tore an den Ortsausgängen da. In einer Gerichtsordnung der Herren von Löw aus dem 17. Jahrhundert heißt es an einer Stelle: „Es soll keiner unserer Nachbarn (Untertanen, Einwohner) durch den Hain Wege oder Pfade machen und soll niemand den Hain durch abhauen beschädigen bei Strafe eines Gulden und den Gerichtsgebühren.“ – Feldfrevel und andere Vergehen der Untertanen wurden der Herrschaft von dem Rugegericht angezeigt und von ihr bestraft. 1740 zeigen zwei Gerichtspersonen „als rugbar an“ (rügen= anzeigen, strafen), dass als sie den Hain besichtigt, Johannes Ullrich in dem Haingraben Hasel- und Holundertreiser abgemacht und damit durchgegangen sei. „Er wird mit einem Gulden und den Gerichtsgebühren bestraft“. 1738 werden zwei Untertanen bestraft, „weil sie von Karfreitag auf Samstag auswärts Holzfrevel begangen, auf dem Rückweg durch den Hain gebrochen sind.“ Den Weg musste man stets durch die Tore nehmen, durch die die Ortsausgänge gesichert waren.

Steinfurth hatte damals zwei Toren (Pforten), eine Oberpforte und eine Unterpforte. Diese wurden abends geschlossen und morgens wieder geöffnet. Es bestanden darüber bestimmte Vorschriften der Herrschaften. Die Pfortenschließer mussten diese Bestimmungen befolgen und bekamen für ihre Tätigkeit eine festgesetzte Vertgütung. In unruhigen Zeiten blieben die Tore auch tagsüber geschlossen. An Sonn- und Feiertagen durften die Tore „unter der Predigt“, d.h. während des Gottesdienstes nicht ohne Erlaubnis der Herrschaft geöffnet werden. Die Oberpforte befand sich am Nordausgang des Dorfes und war ein fester Balken- und Bohlenverschlag mit ansehnlichem Mauerwerk. Neben der Oberpforte wohnte der Gemeindebäcker. Er war zugleich der Pförtner dieses Tores. Eine Urkunde aus dem Jahr 1659 sagt: „der gemeine Becker (Gemeindebäcker) soll die Pfort, anstatt Backhauszins, schließen und soll ihm ein Krautgarten von der Gemeinde gegeben werden.“ In einem Gerichtsprotokoll vom 24. November 1738 heißt es: „Die hiesige Gemeinde hat das gemeine Backhaus (Gemeindebackhaus) bei der oberen Pforte an Johann Philipp Falk allhier verkauft mit der Bedingung, dass der Käufer die Oberpforte auf- und zuzuschließen übernimmt.“ Die Vorfahren der Familie Falk, heute „Oberbäckersch“ genannt, waren seit dieser Zeit die „Pfortenschließer der Oberpforte.“ Die dort nach Norden ziehende Straße heißt noch „Oberpforte“. Über dem Tore befand sich das Löwsche Wappen. Aus verschiedenen Gemeinderechnungen geht hervor, dass das Tor 1834 abgebrochen worden ist.

Die Unterpforte schloß das Dorf nach Süden ab. Im übrigen bildet im Süden und Südwesten die Wetter einen natürlichen Schutz. Als Beleg für das Vorhandesein der Unterpforte führe ich ein Gerichtsprotokoll vom Jahre 1659 an. Es heißt dort u.a.: „Hyronimus Schöffer soll die Unterpfort schließen und soll ihm von dem Brennereibau ein Reichsthaler gereicht werden.“ Vom Untertor führt eine hohe Mauer, die gleichzeitig einen der großen herrschaftlichen Höfe abschloß, zum Obertor. Im Nordwesten war das Dorf zu und hatte hier weder Tore noch einen Ausgang. Die Straße nach Oppershofen war noch nicht da, ebenso wenig die Hauptstraße innerhalb des Ortes in ihrem heutigen Ausbau. Als Abschluß und Befestigung führte hier der erwähnte Haingraben nach Süden zur Wetter.

Die Einfriedigung des Dorfes gibt zugleich ein Bild der ursprünglichen Größe des Ortes. Alle Häuser, die heute außerhalb dieser einstigen Dorfbefestigung liegen, sind noch nicht alt. Das Dorf war also sehr klein. Seine Gassen waren die Hintergasse, die eng und krumm ist wie alle mittelalterlichen Straßen, die Pfarrgasse, heute Hauptstraße, die erst 1834 planiert und chaussiert wurde, die winklige Kellereigasse, sowie einige Gässchen, von denen eins, das von der Hauptstraße zur Hintergasse verläuft, noch erhalten ist. Die Gassen befanden sich in einem sehr schlechten Zustande und waren auch lange nicht so vollständig mit Häusern ausgebaut, wie sie es heute sind. Schulstraße, Waldgasse, Södeler Straße, der südliche Teil der Hintergasse, die Verlängerungen der Hauptstraße über Untertor bzw. Haingraben hinaus sind neu. Außerhalb der beschriebenen Dorfbefestigung lagen zunächst „die Krautgärten oder Länder“, die mit Hacke und Spaten bearbeitet wurden, und in weiterem Umkreis folgten dann die Felder.

Die älteren Leute in Steinfurth können sich noch an den Haingraben erinnern. Er hatte aber längst nicht mehr seine ehemalige Bedeutung und sein ursprüngliches Aussehen, sondern war ein Schmutzgraben, der allerlei Abwässer und Unrat aufnahm und oft unangenehmen Gestank verbreitete. In alten Flurkarten ist er als „Haingraben“ eingetragen. In dem dörflichen Hausnamen „Groaweschuster“ (der an dem Graben wohnende Schuster) hat uns der Volksmund eine bleibende Erinnerung an den Haingraben bewahrt. Die Gesamtbefestigungsanlage: Graben, Wall, Hecke, Tore, war zwar keine sichere Befestigung gegen ernstlich angreifende Kriegstruppen, bot aber immerhin einigen Schutz vor mancherlei unangenehmen Überraschungen durch wilde Tiere, Diebes- und Kriegsgesindel in unruhigen Zeiten der Vergangenheit.

 

 

.